Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gelato Arena
Angelo Arena
Ziegelstr. 9
30453 Hannover

Telefon: +49 (0)1736862614
E-Mail: info(at)eisfahrrad-hannover.de

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet. Gelato Arena wird nachfolgend „Auftragnehmer“, der Kunde nachfolgend als „Auftraggeber“ genannt.

1. Werdegang/Vorrang

Allen Gelato Arena erteilten Aufträgen liegt Folgendes zugrunde:
Der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages umfasst,-

das Angebot, die Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Gelato Arena geschlossenen Verträge.

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden. Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

2. Preise

Alle Preise sind freibleibend. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als sechs Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und sich in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten durch externe Lieferanten erhöht haben.

3. Zahlung und Zahlungsbedingungen 

Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit für ausstehende Beträge Verzugszinsen fällig. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gelato Arena kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Wird eine ggf. vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Auftragsnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist der Auftragsnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Rechnungen müssen spätestens einen Tag vor dem Veranstaltungstag auf dem Konto des Auftragnehmer gutgeschrieben sein.
Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, behält sich Gelato Arena vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Auftraggeber ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

Der Auftraggeber teilt Gelato Arena 14 Tage vor dem Veranstaltungstag die endgültige Personenzahl der Veranstaltung mit, die die Grundlage für die reibungslose Planung,

Materialverfügbarkeit und Rechnungsstellung ist. Erfolgt die Beauftragung erst weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstag muss der Auftraggeber dem Auftragsnehmer die endgültige Personenzahl bei der Auftragserteilung mitteilen. Bei Abweichung der vorgegebenen Gästezahl um mehr als 25 Personen, ist Gelato Arena berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Nachträgliche Änderungen an der Personenzahl sind nicht möglich, es sein denn, es handelt sich um eine Erweiterung der Leistung nach Absprache und Bestätigung von Gelato Arena. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Personenzahl berechnet. Anzahlungen werden nicht verzinst.

3a. Termine

Der Auftragsnehmer ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt ihm dies im Einzelfall nicht (z. B. Höhere Gewalt, Panne, etc.), so gesteht der Auftraggeber dem Auftragsnehmer eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu. Wir setzen für die Fahrzeit zum Auftraggeber/Veranstaltungsort Navigationsgeräte ein. Die sinnvollste und kürzeste Route zum vereinbarten Zielort/Veranstaltungsort wird ausgewählt. Wir planen zwischen den Terminen ausreichend Zeit ein. Jedoch kann ein außergewöhnliches Ereignis wie z.B. Stau/Unfall (Höhere Gewalt) folglich eine Verspätung mit sich bringen. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall unverzüglich durch Anruf oder Email in Kenntnis gesetzt.

3b. Stornierung

Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu widerrufen. Der Auftraggeber hat für den Fall des Widerrufs einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des vereinbarten Bruttoentgeltes zu zahlen.

Bei einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber (gemäß Auftragsbestätigungen) fällt eine Stornierungsgebühr i. H. v.:


– bis 90 Tage vor der Veranstaltung 10 %
– bis 45 Tage vor der Veranstaltung 15 %
– bis 14 Tage vor der Veranstaltung 20 %
– bis 7 Tage vor der Veranstaltung 30 %

an. Bei Stornierungen bis weniger als zwei Tage vor Veranstaltungstag fällt eine Stornierungsgebühr i. H. v. 100 % des Auftragswertes an.

3c. Rücktritt durch Gelato Arena

Wird eine ggf. vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Gelato Arena gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist Gelato Arena berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ferner ist Gelato Arena berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei:

  • irreführenden oder falschen Angaben des Auftraggeber
  • der Auftraggeber sich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat
  • Verstoßen gegen die AGB

 

3d. Änderungen/Austauschrecht

Geringfügige Änderungen im Eisangebot des Auftragsnehmer können saisonbedingt auftreten. Dabei garantiert der Auftragsnehmer eine ersatzweise Bereitstellung gleichwertiger Waren.

4. Transportkosten

Die ggf. anfallenden nationalen Transportkosten (An- und Abfahrt) sind in den mitgeteilten Preisen enthalten.

5. Gefahrübergang

Bei Lieferung und zeitweiliger Überlassung von Mietgegenständen (z. B. Eisfahrräder, DIY-Eiskiste, Zubehör, etc.) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung an den Auftraggeber über, sobald der Auftragsnehmer den Mietgegenstand an den Auftraggeber übergeben hat. Grundlage bildet hier das Übergabeprotokoll. Bei zeitweiliger Überlassung von Mietgegenständen behält sich der Auftragsnehmer ebenfalls die Forderung einer Kautionszahlung vor. Diese ist vor Mietbeginn zu erbringen.

5a. Mängel

Waren und Mietgegenstände sind vom Auftraggeber bei der Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind dem Auftragsnehmer unverzüglich, ggf. auch vorab telefonisch, anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Lieferung als vertragsgerecht, durch den Auftraggeber genehmigt und ist zur vollen Zahlung fällig.

5b. Bruch, Verlust und Reinigung

Entstehen bei der Veranstaltung des Auftraggeber an Gegenständen, die der Auftragsnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, insbesondere an Eisfahrrädern, DIY-Eiskiste, Zubehör, etc., Schäden, ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet und die beschädigten Gegenstände sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Auftraggeber hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder seines Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen.
Zusätzliche Reinigungsarbeiten, die nicht dem normalen Umfang einer Endreinigung entsprechen, die beispielsweise durch den Einsatz von Konfetti verursacht wurden, oder besonders starke Verschmutzungen im Allgemeinen können dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Gebühren für die normale Endreinigung sind im Vertrag enthalten.

5c. DIY Eiskiste

Die DIY-Eiskiste darf nur am vereinbarten Veranstaltungsort betrieben werden. Der Auftraggeber hält sich an den Einweisungen, die bei der Anlieferung durch den Auftragsnehmer erläutert wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das überlassene Equipment (DIY-Eiskiste) vor Überbeanspruchung zu schützen. Daher ist das Befahren von Feldwegen / nicht asphaltierten Wegen untersagt. Es dürfen keine gefährlichen, giftigen oder leicht entzündlichen Stoffe transportiert werden.

Es gilt ein absolutes Rauchverbot.

Bei Nichtbeachtung ist der Auftragsnehmer berechtigt, dem Auftraggeber, Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Die DIY-Eiskiste darf nicht weitervermietet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorhandene GPS Ortung zu nutzen, um dies zu überprüfen.

5d. DIY Eiskiste Technik

Abhängig von der Außentemperatur und der Luftfeuchtigkeit variiert die Leistungsfähigkeit der Kühltechnik. Seitlich an der DIY-Eiskiste ist ein digitaler Thermometer angebracht, unterschreitet die DIY-Eiskiste einen bestimmten Wert, muss durch den Auftraggeber auf Netzbetrieb umgestellt werden. Bei anfänglichen Nieselregen ist die Stromversorgung  jedoch sofort zu unterbrechen. Direkte Sonneneinstrahlung über einen längeren Zeitraum, mindert die Kühlleistung erheblich. Daher sollte ein schattiger Platz bevorzugt werden. Ein ständiges öffnen und schließen der DIY-Eiskiste führt ebenfalls zum Temperaturabfall.

5e. Wetterbedingungen/Unterbringung für die DIY-Eiskiste

Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Regen/Sturm die DIY-Eiskiste nicht zu benutzen und diese an einem geeigneten Ort (Gebäude, Garage oder Carport) unterzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die DIY-Eiskiste vor Diebstahl zu sichern.

6. Wetterextreme/Höhere Gewalt

Bei Außentemperaturen über 40 °C und mehr (40 °C – 45 °C) kann der reibungslose Ablauf der eingesetzten Kühltechnik nicht garantiert werden. Dazu zählt auch direkte Sonneneinstrahlung über einen längeren Zeitraum. Ein ständiges öffnen und schließen der Kühltruhen, aufgrund erhöhten Aufkommens, führt zu einem raschen Temperaturabfall. In einem solchen Fall, behalten wir uns vor, die Ausgabe kurzzeitig (für 15 – 20 Minuten) zu unterbrechen.

Bei Regen, Starkregen oder Gewitter ist ein Betrieb nicht möglich. Letzteres gilt auch bei Windgeschwindigkeiten über 74 km/h.

Bei Außentemperaturen über 45°C (45 °C – 50 °C +) behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag zu stornieren. Dem Auftraggeber wird in einem solchen Fall keine Rechnung ausgestellt.

7. Mietpreis, Mieteinheit für Veranstaltungsgegenstände

Die in unserem Angebot/Auftragsbestätigung aufgeführten Mietzeiten, -konditionen und Sonstiges sind vertraglich festgehalten. Anlieferung-/Abhol- und/oder Rückgabetag sind in der Auftragsbestätigung fest formuliert. Nimmt der Auftraggeber den Mietgegenstand über die vertraglich vereinbarte Mietzeit hinaus in Anspruch, ist der Auftragnehmer berechtigt, für jeden angefangenen neuen Miettag die Miete in Höhe von 250 € zu erheben. Die Möglichkeit des Nachweises und der Geltendmachung eines höheren Schadens und/oder entgangenen Gewinns bleiben hiervon unberührt.

8. Verzögerung der Veranstaltung beim Auftraggeber (Eisfahrrad)

Verzögert sich die Buchungszeit am vereinbarten Veranstaltungsort, durch den Auftraggeber, können wir bei Folge Aufträgen, die vereinbarte Buchungszeit nicht überschreiten. In einem solchen Fall, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Entweder persönlich (falls vor Ort), telefonisch oder per Email. Der Abbau und die Abreise erfolgt kurz nach dem vereinbarten Buchungszeitraum.

Bestehen keine Folgeaufträge, so hat der Auftraggeber die Möglichkeit den vereinbarten Buchungszeitraum zu überziehen. Beide Parteien (Auftraggeber/Auftragnehmer) müssen dem mündlich vor Ort zustimmen. Die anfallenden Kosten für die Überziehung der Buchungszeit, richtet sich nach dem im Angebot/Auftragsbestätigung vom Auftraggeber bestätigter Gesamtbetrag. Es fallen Kosten in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages pro angefangene halbe Stunde (30 Minuten) an. Es kann maximal nur eine Stunde verlängert werden.

9. Nutzung von Mietgegenständen

Soweit dem Auftraggeber Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten

Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort nutzen. Der Auftragsnehmer haftet zu keiner Zeit.

10. Grundsatzvereinbarung

Gemäß dem Vertrag werden die Mietgegenstände für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Mit den Gegenständen ist sorgsam und pfleglich umzugehen.

11. Nutzungsbeschränkung

Die Mietgegenstände stehen nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung. Weitere Untervermietung und/oder Gebrauchsüberlassung ist ausgeschlossen.

12. Besichtigungsrecht

Es bleibt dem Auftragsnehmer vorbehalten, alle von ihm gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen.

13. Haftung

Schadensersatzsprüche wegen Nichtnutzung oder aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt sowie behördlichen Auflagen und Untersagungen, die die Nutzung unmöglich machen oder aufgrund fehlender Genehmigungen sind ausgeschlossen.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Gelato Arena.
Sollte durch ein Schadensfall oder durch andere äußere Umstände die Nutzung unserer Mietgegenstände ganz oder teilweise nicht mehr möglich sein, so besteht seitens des Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch gegenüber Gelato Arena, es sei denn, der Nutzungsausfall wurde von Gelato Arena schuldhaft herbeigeführt. Der Ersatzanspruch ist auf die Höhe der Mietgebühr begrenzt.
Wird durch den Auftraggeber ein Schadensfall verursacht, der die weitere Nutzung unmöglich macht, so hat er den Ausfall angemessen auszugleichen. Für die Schadensbeseitigung sind stets nur fachlich qualifizierte Kräfte einzusetzen.

Alle gegen die Gelato Arena gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

14. Schlussbestimmungen 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Fehlende Regelungen werden durch rechtmäßige, wirtschaftlich gleichwertige Bestimmungen ersetzt. Dies gilt auch für Regelungslücken.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

Gelato Arena, Angelo Arena Ziegelstr. 9, 30453 Hannover

Stand: März 2023